GfS

Prüfung und Klassifizierung der Stoffe

Zunächst stellen wir die Art und Beschaffenheit des Materials fest. Auf Grundlage der uns vorgelegten Unterlagen bzw. Analysen bewerten wir im zweiten Schritt das Material nach den gesetzlichen Regelungen wie LAGA 2004, VwV, Deponieverordnung, etc.

Wir verfügen dafür über umfangreiche Kenntnisse zu den Materialien und den entsprechenden gesetzliche Regelungen, die wir in Schulungen und Seminaren regelmäßig auf den neusten Stand bringen.

Sollte das elektronische Nachweisverfahren zur Entsorgung des Materials nötig sein, können wir dies auf Wunsch auch für den Abfallerzeuger durchführen. Gerne helfen wir unseren Kunden auch bei der Anmeldung zu diesem Verfahren.